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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2025 · Quervelt, Genf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Quervelt (nachfolgend «Berater») mit Sitz an der Rue du Stand 56, 1204 Genève, Schweiz, und den jeweiligen Auftraggebern (nachfolgend «Klient»). Sie gelten für sämtliche Beratungsleistungen, die Quervelt erbringt, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Klienten finden keine Anwendung, sofern Quervelt ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsbeschreibung

Quervelt erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Strategie, Organisation, Führungsunterstützung und operative Prozessbegleitung. Das konkrete Leistungsbild ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung oder Leistungsvereinbarung.

Quervelt erbringt keine regulierten Dienstleistungen im Sinne des Rechts-, Finanz- oder Medizinalrechts. Die erbrachten Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und können eine entsprechende Fachberatung nicht ersetzen.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Quervelt eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Klienten übermittelt oder die Leistungserbringung auf Grundlage einer schriftlichen Anfrage des Klienten beginnt. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Quervelt.

4. Preise und Abrechnung

Die jeweils vereinbarten Preise sind Pauschalpreise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Die aktuellen Basispreise der angebotenen Formate lauten:

Reisekosten und allfällige Auslagen werden separat und zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Für Leistungen ausserhalb der Kantone Genf und Waadt kann ein pauschaler Reisekostenbeitrag anfallen, der im Voraus kommuniziert wird.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei verzögerter Zahlung behält sich Quervelt vor, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen.

5. Leistungserbringung

Quervelt erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand des eigenen fachlichen Wissens. Die Beratungsleistungen begründen keine Pflicht zu einem bestimmten wirtschaftlichen Ergebnis; Quervelt schuldet eine sorgfältige Durchführung, nicht einen bestimmten Erfolg.

Termine und Durchführungszeiträume werden gemeinsam mit dem Klienten vereinbart. Verschiebungen, die durch den Klienten veranlasst werden und weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden, können zu einer Ausfallpauschale von 50 % des Leistungspreises führen.

6. Mitwirkungspflichten des Klienten

Der Klient verpflichtet sich, Quervelt rechtzeitig die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Zulieferungen des Klienten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Quervelt.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Leistungserbringung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung für einen Zeitraum von drei Jahren.

Quervelt ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Klienten ohne namentliche Nennung oder inhaltliche Beschreibung als allgemeine Referenz zu erwähnen, sofern der Klient dem nicht schriftlich widerspricht.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen

Schriftliche Arbeitsergebnisse wie Zusammenfassungen, Portraits und Synthesen, die im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, gehen mit vollständiger Zahlung in das Nutzungsrecht des Klienten über. Quervelt behält das Recht, interne Methodiken und Vorgehensweisen weiter zu verwenden, soweit sie keine vertraulichen Inhalte des Klienten enthalten.

9. Haftung

Quervelt haftet für direkte Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung von Quervelt ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt, aus dem der Schaden entstanden ist.

10. Kündigung und Rücktritt

Beide Parteien können laufende Aufträge schriftlich kündigen. Bei Kündigung durch den Klienten sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Bei laufenden Jahresmandaten ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Quartals möglich.

Quervelt ist berechtigt, eine Zusammenarbeit abzulehnen oder zu beenden, wenn die Voraussetzungen einer ruhigen und sachlichen Zusammenarbeit nicht gegeben sind.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle Verträge mit Quervelt unterliegen dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand wird Genf vereinbart. Quervelt ist jedoch berechtigt, den Klienten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

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